CLP- / GHS-Kennzeichnung

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GHS und CLP: Sind alle Chemikalien gekennzeichnet?

CLP ist eine EU-Verordnung, die unter anderem vorgibt, dass Produkte, die gefährliche Chemikalien enthalten, deutlich gekennzeichnet werden müssen. Die CLP-Verordnung der EU basiert auf dem GHS-System der UN (United Nation’s Globally Harmonised System for chemical substances). Ab Juni 2015 müssen alle gefährlichen Chemikalien und Gemische in allen EU-Mitgliedstaaten gemäß der CLP-Verordnung gekennzeichnet werden.

Was ist CLP?

Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP – Classification, Labelling and Packaging) von Substanzen und Gemischen unterliegt der EU-Richtlinie 1272/2008, bei der es sich um ein EU-weites System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien handelt. Diese Richtlinie stützt sich auf das GHS-System (global harmonisiertes System) der Vereinten Nationen. „. Die CLP/GHS-Symbole wurden basierend auf der CLP/GHS-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) im Januar 2009 in der EU eingeführt.

CLP/GHS löst die HSID-Kennzeichnung ab:

Die bisher verwendeten orangefarbenen Piktogramme für gefährliche Substanzen werden durch neue, rautenförmige Piktogramme auf einem weißen Hintergrund mit roter Umrandung abgelöst. Die derzeitigen Risiko- und Sicherheitshinweise (R+S-Sätze) werden durch Gefahrenbeschreibungen und Vorsichtsmaßnahmen (H+P-Sätze) (+ EUH-Sätze) ersetzt. Ab dem 01.12.2010 müssen chemische Substanzen in der EU entsprechend der Verordnung gekennzeichnet werden. Ab dem 01.06.2015 gilt dies auch für chemische Gemische. Bei CLP/GHS müssen Signalwörter wie „Gefahr“ und „Achtung“ je nach Substanz verwendet werden.

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